Was bedeutet Datenethik?
Datenethik bezeichnet die Auseinandersetzung mit der Frage, welcher Umgang mit Daten vertretbar ist, auch wenn er rechtlich erlaubt wäre. Sie setzt dort an, wo das Recht Spielräume lässt: bei der Wahl des Zwecks, bei der Menge der erhobenen Daten, bei der Frage nach den Folgen. Vom Datenschutz unterscheidet sie sich darin, dass sie keine Vorschrift prüft, sondern eine Abwägung verlangt.
In der Praxis läuft Datenethik über wenige, immer gleiche Fragen. Wem nützt die Auswertung, wer trägt das Risiko, und wäre das Ergebnis auch dann vertretbar, wenn die Betroffenen davon wüssten? Ergänzt werden diese Fragen durch Folgenabschätzungen, durch die Beteiligung der betroffenen Gruppen und durch eine schriftliche Dokumentation der verworfenen Alternativen. Entscheidend ist der Zeitpunkt: Die Prüfung gehört vor die Umsetzung.
Eine solche Abwägung lohnt sich dort, wo eine Auswertung technisch möglich und rechtlich zulässig ist, aber Menschen betrifft, die ihr nicht ausweichen können. Typische Fälle sind die Auswertung von Beschäftigtendaten, die Profilbildung im Kundenkontakt und die Weitergabe ganzer Datenbestände an Dritte. Bei technischen Auswertungen ohne Personenbezug stellt sich die Frage dagegen nicht.
Der Vorteil einer dokumentierten Abwägung zeigt sich, sobald ein Vorhaben öffentlich hinterfragt wird: Die Gründe liegen nachlesbar vor und müssen nicht rückwirkend konstruiert werden. Eine solche Abwägung verhindert außerdem, dass allein die technische Machbarkeit den Ausschlag gibt. Und wer verworfene Alternativen festhält, muss dieselbe Debatte beim nächsten Vorhaben nicht von vorn führen.
Datenethik ersetzt keine Rechtsprüfung und ist für sich genommen nicht bindend. Wirksam wird sie durch den Zeitpunkt: Die Abwägung findet vor der Umsetzung statt. Ihr Ergebnis geht in die Entscheidung ein statt in die Anlage eines Projektberichts.